In der fachlichen und politischen Diskussion wird problematisiert, ob die gesetzlichen Regelungen und die gegenwärtige Rechtsprechung bei der Bemessung der Tagessätze von Geldstrafen das Sozialstaatsprinzip ausreichend berücksichtigen. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JMK) hat dies am 06.11.2014 erörtert. Insbesondere wird die Frage gestellt, wie hoch ein Tagessatz bei straffällig gewordenen Menschen sein darf, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe beziehen. Der Deutsche Caritasverband und die KAGS treten für eine Begrenzung der Tagessatzhöhe bei Leistungsempfängern ein.

Position zur Höhe von Tagessätzen bei Geldstrafen für Menschen im Bezug von Transferleistungen