Eine höhenverstellbare Therapieliege wird von einer Person mit dem Fuß bedient.

Risiken an höhenverstellbaren Therapieliegen

In den Bereichen Medizin, Therapie und Wellness gehören energetisch höhenverstellbare Liegen vielfach zur Grundausstattung. Liegen, die höhenverstellbar sind, erleichtern die Behandlung, bergen jedoch erhebliche Risiken für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie Dritte. Bei versehentlicher oder unkontrollierter Betätigung der Höhenverstellung haben sich bereits mehrere Quetschverletzungen und Unfälle mit Todesfolge ereignet.

Da die Gefährdung als hoch einzustufen ist, rät die BGW dringend, vorhandene energetisch höhenverstellbare Liegen zu überprüfen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und bei Neuanschaffungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung zu achten. Unsere Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung und Mustererklärungen zur Ausstattung und Nachrüstung von Therapieliegen unterstützen Sie dabei. Zudem können Sie sich die Nachrüstung bzw. Neuanschaffung unter gewissen Bedingungen mithilfe unseres Anreizsystems fördern lassen.

Video: Therapieliegen - Sicherheit zahlt sich aus