Der MSC ist für uns ein Mindeststandard.

Da die Gesetzgeber - also Regierungen - global versagen, Fischereien so zu managen, dass sie nachhaltig funktionieren, hat u.a. der WWF vor 24 Jahren den Marine Stewardship Council (MSC) gegründet, den „Rat zur Rettung der Meere“. Der MSC belohnt nachhaltig arbeitende Fischereien mit einer Zertifizierung. Auch wenn es hierzulande scheint, dass bereits viel Fisch MSC zertifiziert ist, sind es weltweit erst knapp 15 Prozent der Fischereien die den 35 Nachhaltigkeitskriterien des MSC entsprechen.

Der MSC ist für uns ein Mindeststandard für all unsere Fischereien. Denn er verfolgt das Ziel, globale Fischereisysteme so schnell wie möglich auf Nachhaltigkeit zu trimmen. Dadurch ist er gezwungen Kompromisse einzugehen.

followfood hat ein anderes Ziel: Als Leuchtturmmarke wollen wir die nachhaltigsten Fischprodukte der Welt auf den Markt bringen.

(Bild: Kate on Unsplash)

Deshalb gehen wir mit unseren Fischerei-Richtlinien in einzelnen Punkten noch weiter als der MSC.

Unser Ziel: Das nachhaltigste Fischprodukt der Welt!

Unser Mittel: Die wohl strengsten Fischerei-Richtlinien der Welt!

Für Aquakulturen gilt: 100 % unseres Sortiments aus Aquakulturen sind Bio zertifziert, wenn möglich zusätzlich von Naturland. Hier existieren bereits sowohl strenge Sozialkriterien, als auch strenge Regelungen zu Futtermitteln und Besatzdichte.

Für Wildfischprodukte gilt: Eine MSC Zertifizierung oder eine Naturland Zertifzierung ist Grundlage. Damit gelten diese Kriterien als Mindeststandard.

Foto: followfood GmbH

Zusätzlich zu den oben erwähnten, marktführenden Standards MSC und Naturland, müssen die Fischereien folgenden Kriterien entsprechen:

  • Keine Überfischung:
    Keine Fische aus überfischten Beständen oder aus Fischereien, die zu stark befischen.
    (Beim Marktführenden Standard MSC dürfen überfischte Bestände in Ausnahmefällen befischt werden. Und zwar dann, wenn ein mehrjähriger, nachvollziehbarer Plan der Fischerei zur Gesundung der Bestände vorliegt. Uns ist diese Ausnahme zu riskant.)

 

  • Keine Zielarten die nur einen geringen Anteil des Fangvolumens ausmachen:
    Nur Fische aus Fischereien, deren Hauptfangmenge (mindestens 80 %)  MSC zertifiziert ist.
    (Beim Marktführenden Standard MSC kann es sein, dass die Fischerei als Hauptfangart einen Fisch fängt, der die MSC Kriterien nicht erfüllt, und die eigentliche, zertifizierte Fischart nur einen geringen Teil des Gesamtfangs ausmacht. Uns ist das deswegen zu wenig, weil so u.U. Fischereien unterstützt werden, die z.B. 70 % ihres Fangs weniger nachhaltig bewirtschaften wie z.B. 30 %, die sie MSC zertifizieren lassen.)

 

  • Jeder Fisch zählt:
    Jede gefangene Fischart die mindestens 5% des Gesamtfangs ausmacht gilt für followfood als Zielart. Auch für sie muss gewährleistet werden, dass nach Kriterium 1 entsprechen der Bestand gesund ist.
    (Beim marktführenden Standard MSC kann eine Fischerei auch nur für einen kleinen Teil ihres Fangs MSC-zertifiziert sein. Auch wenn die Fischerei gemäß MSC-Standard sicherstellen muss, dass alle anderen gefangenen Arten gesunde Populationen aufweisen oder falls dies nicht der Fall ist, an ihrer Erholung durch den Einfluss der Fischerei nicht behindert werden, ist dies in der Praxis oft nicht im gleichen Masse garantiert wie für die MSC zertifizierten Zielarten, da die Datenverfügbarkeit von nicht-Zielarten häufig schlechter ist und sich diese daher auch nicht für das MSC Siegel qualifizieren. Dieser Ansatz ist bewusst gewählt, um Fischereien den schrittweisen Zugang zum MSC-Programm zu ermöglichen und Anreize für Verbesserungen und letztendlich eine Zertifizierung der gesamten Fischerei zu schaffen. Bei Followfood gelten dieselben strengen Regeln für jede Fischart die 5% oder mehr der Gesamtfangmenge ausmacht.)

 

Foto: Sebastian Pena Lambarri

  • Keine gefährdeten Arten:
    Es darf keine Anhaltspunkte (Erwähnungen von NGOs o.ä.) dafür geben, dass eine Fischerei bedrohte oder geschützte Arten fängt.
    (Beim marktführenden Standard MSC gibt es Fischereien, die mit dem Beifang von Säugetieren oder kritischen/bedrohten Arten assoziiert werden. Beispiele sind hier Thunfisch-Fischereien mit Ringwaden, welche in bestimmten Meeresregionen auch Delphine beifangen oder Schwertfisch-Fischereien mit Langleinen, bei denen Haie einen ebenso großen Fanganteil ausmachen können wie die eigentliche Zielart. Bei MSC-zertifizierten Langleinenfischereien wird zwar der Hauptteil der gefangenen Haie wieder lebend zurück ins Meer geworfen, das geht allerdings FF in Bezug auf den Schutz dieser Arten nicht weit genug.)

 

  • Sozial auf dem Boot:
    Sozialstandards für Fischereien über anerkannte Zertifizierungen wie z.B. Fairtrade. Wenn nicht verfügbar über den Länderindex "Human Development Index". Wenn die Fischerei aus einem Land kommt mit einem HDI von <0,8 (wissenschaftliche Schwelle für potentielle Verletzungen von Grundrechten) und keine anerkannte Zertifizierung wie Fairtrade besitzt, dann findet eine interne Risikoanalyse anhand einer Checklist und anhand der Einsicht in betriebliche Dokumente und der Befragung von Angestellten statt.
    (Beim marktführenden Standard MSC existieren keine Sozialstandards für Fischereien. Nur für die gröbsten Verletzungen der Menschenrechte und Arbeiter:innenrechte, wie Zwangs- und Kinderarbeit, müssen die Fischereibetriebe, in Form einer Selbstdeklaration, Mechanismen offenlegen, welche diese verhindern sollten. Diese sind zwar öffentlich einsehbar, werden aber nicht von einer unabhängigen Stelle überprüft.)

Gute Arbeitsbedingungen gehören zur Grundvoraussetzung. (Foto: followfood GmbH)

  • Sozial an Land:
    Sozial an Land» bedeutet für followfood mehr als nur den Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit und sollte zusätzlich zu den grundlegenden Menschenrechte auch weiterreichende Arbeiter:innenrechte garantieren wie zum Beispiel Sicherheit am Arbeitsplatz, faire Entlöhnung oder das Recht Arbeiter:innenorganisationen zu gründen.
    (Der MSC hat in seinem Rückverfolgbarkeits-Standard Kriterien eingeschlossen, die die gröbsten Verletzungen der Menschenrechte, wie Zwangs- und Kinderarbeit, ausschließen und welche auch durch eine Dritt-Partei auditiert werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen die betroffenen Unternehmen ein Audit gegen SEDEX SMETA, Amfori BSCI oder SA8000 durchführen lassen.)