Bitteschön. Erste Kommentare aus der Praxis hier: https://lnkd.in/eyr_-7FB
Erste Fragen: 1️⃣Pausen sind in §16 II 1 nicht ausdrücklich genannt (nur Beginn, Ende und Dauer). Vgl. aber § 2 I 1. Sind Pausen also genau aufzuzeichnen (da zwischenzeitliches Ende und neuer Beginn) oder kann man aufzeichnen: 9:00-19:00 h abzüglich 1 Std. Pause? Was ist eigentlich eine Pause (Toilette, Smalltalk, Handy…)? 2️⃣Beginnt in der Praxis eine Diskussion über die Reichweite des Begriffs des leitenden Angestellten (§ 18 I Nr. 1 ArbZG iVm § 5 III 2 Nr. 3 BetrVG)?
vielen Dank für das Teilen des Entwurfes, lieber Silvio Fricke. Wie immer die erste und beste Quelle. Leider scheint wie beim Nachweisgesetz die Chance versäumt zu werden, die gesetzlichen Regelungen einer modernen und zukunftsorientierten Arbeitswelt anzupassen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer:innen, die flexibel arbeiten wollen, um die work-life-balance optimal zu gestalten, hätten sich hinsichtlich der 10-Stunden-Regelung und der Ruhezeit deutliche Änderungen erwartet. So bleibt nur die Option, mit den Gewerkschaften zu sprechen und Regelungen zu finden, die in ihrem Denkgerüst aber noch im letzten Jahrtauschend hängen geblieben sind.
Hallo zusammen, wann kann man den mit einer Umsetzung des Entwurfes rechnen?
Die von den Ministerien geschätzten Erfüllungs- und Umsetzungskosten für die Wirtschaft sind in vielen Fällen von Gesetzesentwürfen eher euphemistisch. Soweit auch hier nichts Besonderes. Im Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz musste ich jetzt aber doch etwas schmunzeln, wenn darin geschrieben wird, dass die Umsetzung der vorgesehenen Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern über deren erfasste Arbeitszeit für die Unternehmen Kosten ergeben werden, deren "Höhe nicht zu beziffern sind"... 🤑 😖
Danke für die schnelle Veröffentlichung Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) Silvio Fricke
Herzlichen Dank für die Information, immer verlässlich 👍
Nach Durchsicht des Referentenentwurfes habe ich so viele Fragen.... 🙈 Ich hoffe, wie mein Vorredner Alexander Zumkeller, dass es hierfür keine Mehrheit im Bundestag gibt. Insbesondere die sog. Übergangslösung für KMU, die es ermöglicht die Arbeitszeit übergangsweise in Papierform aufzuzeichnen, lässt mich schmunzeln. Einen wirklichen Vorteil bringt das aus meiner Sicht nicht... 😁
Herzlichen Dank, Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) und auch an Silvio Fricke!
Präsident des BVAU; Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor ABB AG, Country HR Manager - CHRO bei ABB Deutschland / Labour Relations & Labour Law
1 JahrLeider ist die Fähigkeit des BMAS für Realsinn verloren gegangen: - wieder einmal (!) die Kosten für die Belastung der Wirtschaft deutlich zu tief angesetzt. - Eine Tariföffnungsklausel, die erlauben soll durch Betriebsvereinbarung die Papierform zu regeln (nota bene: im Nachweisgesetz ist Elektronink Teufelswerk, und hier ist Papier Teufelswerk ...) mit dementsprechend enormen Transaktionsaufwänden - warum nicht einstufig? - Und: warum zeitlicher Verschub für KMU, wenn es doch "prktisch nichts kostet" ...??? Leider wieder zu viele Angriffspunkte, um ungeschoren durch das Nadelöhr des Praktikers zu kommen! Es bleibt zu hoffen dass es im Bundestag keine Mehrheit gibt