FAQ-Katalog zur Schluss­abrechnung der Corona-Wirtschafts­hilfen

Berlin, 30. Oktober 2023

Seit Mai 2022 besteht die Möglichkeit, die Schluss­abrechnung für das erste Paket der Corona-Hilfen (Überbrückungs­hilfe I, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungs­hilfe II und Überbrückungshilfe III) einzureichen. Nunmehr ist auch die Möglichkeit zur Schluss­abrechnung für das zweite Paket (Überbrückungs­hilfe III Plus und IV) freigeschaltet. Das Fristende für beide Pakete wurde auf den 31. Oktober 2023 verlängert. Bei bean­tragter Frist­verlängerung ist eine Ein­reichung bis zum 30. September 2024 möglich. Weitere Informa­tionen finden Sie im FAQ-Katalog.