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Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt verliert Rechtsstreit gegen trans Frau

In einem Blog von Julian Reichelt wurde eine trans Frau als Mann bezeichnet. Das Landgericht in Frankfurt am Main wertete dies jetzt als persönlichkeitsverletzend.
Julian Reichelt im März in München

Julian Reichelt im März in München

Foto: Alexander Hassenstein / Getty Images

Die Journalistin Janka Kluge darf in einem Blog von Julian Reichelt nicht als »Mann« bezeichnet werden. Die Bezeichnung sei verunglimpfend und verletzte ihre Persönlichkeit. Das teilte das Landgericht Frankfurt am Main mit . Es wies damit den Widerspruch des ehemaligen »Bild«-Chefredakteurs gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23).

In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge zunächst als »Transfrau«, später als »biologischer Mann« und schlussendlich als »über 60-jähriger Mann« bezeichnet wurde. Das Landgericht gab einem Eilantrag Kluges im März statt. Diese Entscheidung bestätigte das Gericht nun.

Kluge bekam auch in einem weiteren Fall recht: Sie ging gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde in dem Blog ein Artikel mit der Überschrift: »Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein« veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt.

Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das Wort »Transe« sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut »totalitär tickend« werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente »zieht den Schwanz ein« stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Kluge dürfe nicht als »biologischer Mann« bezeichnet werden. Das war aber nicht Gegenstand des Streits, eine Entscheidung dazu ist nicht ergangen. Wir haben den Passus entfernt.

kha/AFP